Warum werden Menschen in Deutschland abgeschoben?

Das ist eine schwierige Frage. Es gibt rechtliche Grundlagen, die eine Abschiebung regeln. Doch damit ist diese Frage nicht beantwortet. Ein paar weitere Fragen können gestellt werden, um zu zeigen, was eigentlich alles in dieser Frage nach dem „Warum“ steckt. Wieso können manche Menschen eher problemlos in anderen Ländern leben und andere dürfen das nicht? Wer hat mit welchen Interessen, die bestehenden Verordnungen zum Umgang mit Asylsuchenden in Europa, umgesetzt?

Der rechtliche Rahmen für die Abschiebungen von Menschen sind das deutsche Asylgesetz sowie das Aufenthaltsgesetz und mehrere Verordnungen auf der Ebene der EU. Ob und wie lange Asylsuchende in Deutschland bleiben dürfen, hängt von dem Ausgang des Asylverfahrens und damit von ihrem Aufenthaltsstatus ab. Neben einer Prüfung der Fluchtgründe wird auch der Fluchtweg geprüft. Geflüchtete, die in einem anderen EU-Staat bereits einen Asylantrag gestellt haben oder auf ihrem Fluchtweg registriert wurden, sind dann von Abschiebungen betroffen. In diesem Fall wird in der deutschen Rechtssprache von einer Zurückschiebung gesprochen. In den Erstaufnahmeeinrichtungen wird bei der Antragstellung ein Fingerabdruck der Asylsuchenden genommen. Über das EURODAC-System kann festgestellt werden ob die Person bereits in einem anderen EU-Mitgliedsstaat registriert wurde. In diesem Fall ist nach der Dublin(III)-Verordnung dieses Land zuständig. Im Jahr 2014 gab es insgesamt 4770 Zurückschiebungen. Die meisten davon nach Polen, Belgien und Italien. Asylsuchende deren Antrag in Deutschland abgelehnt wurde, bei denen aber sogenannte „unverschuldete Abschiebungshindernisse“ bestehen, haben den Aufenthaltsstatus einer Duldung. Sie gelten als „vollziehbar ausreisepflichtig“. Praktisch heißt das, dass die betroffenen Personen immer mit der Angst leben müssen, abgeschoben zu werden.